Allgemeine Geschäftbedingungen der orthoLIZE® GmbH

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
 

1. Vertragsschluss, Bindungsfrist, Allgemeines 

1.1 Diese Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle – auch zukünftige – Lieferungen und Leistungen. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprochen haben. 

1.2. Der Käufer ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich oder in elektronischer Form (§ 126 a BGB) bestätigt haben oder wenn die Lieferung ausgeführt ist. 

1.3 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen, insbesondere auch mündlichen Nebenabreden und Zusicherungen von Mitarbeitern oder Vertretern, werden erst durch unsere Bestätigung in schriftlicher oder elektronischer Form verbindlich. Abbildungen in Katalogen und Prospekten sind nicht verbindlich. Änderungen in Ausführung und Material bleiben vorbehalten. 

1.4 Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- oder Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich. Bei einem Kalkulationsirrtum sind wir berechtigt, die von uns genannten Preise zu berichtigen. Der Besteller ist in diesem Fall berechtigt, durch Mitteilung in schriftlicher oder elektronischer Form an uns binnen einer Woche vom Vertrag zurückzutreten, nachdem wir ihn hiervon in Kenntnis gesetzt haben. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen. 

1.5 Ist eine Finanzierung des Kaufpreises durch Dritte vorgesehen, sind wir berechtigt, vor Auslieferung einen Nachwies über die Finanzierung zu verlangen. 

2. Mengen und Maßangaben 

2.1 Sämtlichen Mengen in Bestellungen des Käufers basieren auf Angaben des Käufers bzw. sonst wie Bevollmächtigten. 

2.2 Stellen sich nachträglich Abweichungen heraus, so gehen dadurch bedingte Mehrkosten zu Lasten des Käufers, es sei denn, die Abweichungen beruhen auf einem von uns zu vertretenden unrichtigen Aufmaß. 

3. Preise 

3.1 An die vereinbarten Preise sind wir nur vier Monate seit Zustande-kommen des Vertrages gebunden. Danach erfolgt die Berechnung zu unseren jeweiligen Tagespreisen. Sollte der Tagespreis um mehr als 3% über dem vereinbarten Preis anzusetzen sein, ist der Käufer dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei schriftlich oder in elektronischer Form vereinbarten Festpreisen gilt der Festpreis nur bei termingerechter Abnahme der Ware. 
Die Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen Mehrwertsteuer sowie gegebenenfalls anfallender Frachtkosten. 

3.2 Für Aufträge mit einem Warenwert unter EUR 100,--(ohne MwSt.) berechnen wir anteilmäßig Porto, Verpackungs- und Versandkosten, jedoch mindestens EUR 6,95. Nachlieferungen werden spesenfrei ausgeführt, nicht aber Lieferungen von Artikeln, die wir nicht auf Lager halten und gesondert bestellen müssen. Bei Lieferungen von Gips Und Strahlmitteln können generell die Versandkosten in Rechnung gestellt werden. 

3.3 Auswahlsendungen sind innerhalb von zehn Tagen abzurechnen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Berechnung. Verlust oder Beschädigungen von Auswahlen gehen zu Lasten des Besteller. 

3.4 Bei Entnahme von Zähnen aus den 6er- oder 8er-Garnituren wird der jeweils übliche Komplettierungsaufschlag berechnet. 

4. Zahlungen und Verrechnung 

4.1 Mangels anders lautender Vereinbarung ist die Zahlung des Kaufpreises bei Fälligkeit und Zugang der Rechnung sofort, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu leisten, sofern sich aus diesen Bedingungen nichts anderes ergibt. 
Bei Verträgen mit einem Auftragsumfang von über EUR 25.000,-- (netto) hat der Käufer, soweit nicht anderweitig vereinbart, Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung zu leisten, ohne Zahlung des vereinbarten Preises sind wir nur dann zur Auslieferung verpflichtet, wenn uns der Käufer geeignete Unterlagen vorlegt, aus denen sich ergibt, dass die Finanzierung und Bezahlung des Liefergegenstandes gewährleistet ist. 

4.2 Bei Barzahlung – auch durch Überweisung – innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt, wenn keine älteren Rechnungen unbezahlt sind und falls keine anderen Zahlungs-bedingungen schriftlich oder in elektronischer Form ab-gemacht worden sind. Maßgeblich ist der Eingang bei uns bzw. auf unserem Konto. Ein Skontoabzug wird nicht gewährt bei Berechnung von Reparaturleistungen sowie Lieferung von Ersatzteilen und Edelmetallen. 
4.3 Bei Überschreiten des Zahlungsziels sind wir berechtigt, zumindest Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz i.S.d. § 247 BGB zu berechnen. Ist der Käufer ein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, beträgt der Verzugszins 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 

4.4 Wir sind berechtigt, ab der zweiten Mahnung Mahngebühren in Höhe von EUR 2,50 pro Schreiben zu fordern. 

4.5 Falls nach Vertragsschluss in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, so können wir unsere Leistung auch bei Vorleistungspflicht solange verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder uns Sicherheit für sie geleistet ist. Ist der Käufer trotz Aufforderung mit angemessener Frist weder zur Zug-um-Zug-Erfüllung noch zur Sicherheitsleistung bereit, steht uns das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Die gesetzlichen Rechte zum Rücktritt nach §§ 323, 324 BGB sowie auf Schadensersatz nach § 325 BGB bleiben unberührt. 

4.6 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist nur insoweit zulässig, als diese von uns als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. 

4.7 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 

5. Lieferfristen und -termine

5.1 Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass wir sie schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie Vorlage der eventuell erforderlichen Genehmigungen. Etwaige vom Käufer innerhalb der Lieferfrist verlangte Änderungen in der Ausführung des Liefergegenstandes unterbrechen und verlängern die Lieferfrist entsprechen. 

5.2 Im Falle des Eintritts unvorhergesehener Ereignisse, höhere Gewalt und unverschuldeter Nichtbelieferung seitens unserer Vor-lieferanten ist der Käufer bei Überschreitung der Lieferfrist nach Setzung einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 

5.3 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und können vom Käufer nicht zurückgewiesen werden. 

5.4 Falls wir mit der vertragsgemäßen Leistung in Verzug geraten, kann uns der Käufer in schriftlicher oder elektronischer Form eine angemessene Nachfrist setzen und mit der Erklärung verbinden, dass er die Annahme der Leistung nach dem Ablauf der Nachfrist ablehne. Nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Leistung nicht rechtzeitig erfolgt ist. Die Fristsetzung ist in den Fällen des § 323 Abs. 2 BGB entbehrlich. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Käufers nach § 324 BGB bleibt unberührt. 
Der Anspruch auf Erfüllung ist beim Rücktritt oder Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen. Wird die Leistung bis zum Ablauf der im vorgenannten Satz 1 genannten Frist teilweise nicht bewirkt, so ist der Käufer, nur wenn die teilweise Erfüllung des Vertrages für ihn kein Interesse hat, dazu berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung der ganzen Verbindlichkeit nach Maßgabe der §§ 280 Abs. 3, 281 BGB zu verlangen und/oder von dem ganzen Vertrag zurückzutreten. 
Der Rücktritt und Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, wenn der Käufer für die Nichtleistung oder Schlechtleistung allein oder überwiegend verantwortlich ist oder im Verzuge der Annahme der Lieferung ist. Der Rücktritt ist ferner ausgeschlossen, wenn der Mangel der Leistung unerheblich ist. 

6. Abnahme des Liefergegenstandes 

6.1 Erfolgt die Abnahme nicht, nicht rechtzeitig oder verzichtet der Käufer auf sie, sind wir berechtigt, ihm die Ware ohne Annahme zuzusenden oder auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern. Ansonsten ist der Verkäufer berechtigt, bei Überschreitung dieses Prozentwertes zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

6.2 Abrufaufträge sind innerhalb von 12 Monaten durch Abruf abzuwickeln, ansonsten sind wir berechtigt, bei inzwischen eingetretenen Preissteigerungen eine Nachbelastung vorzunehmen. 

7. Versand- und Gefahrenübergang

Der Versand des Liefergegenstandes erfolgt auf eigene Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald wir den Liefergegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben haben. Verzögert sich die Absendung durch ein Verhalten des Käufers, so geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. 

8. Eigentumsvorbehalt 

8.1 Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, gleich aus welchem Rechts-grund, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet worden sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltende Eigentum zur Sicherung unserer Saldoforderung. 

8.2 Im Falle unseres Rücktritts vom Vertrag wegen Zahlungsverzug ist der Käufer zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet. Das Besitzrecht des Käufers erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag mit uns nicht erfüllt. Im Fall des Rücktritts sind wir aufgrund des Eigentumsvorbehalts berechtigt, nach vorheriger Ankündigung die Geschäfts- oder Praxisräume des Käufers zu betreten, die gelieferte Ware wegzunehmen und sie durch freihändigen Verkauf zur Anrechnung auf die offene Kaufpreisforderung abzüglich entstandener Kosten bestmöglich zu verwerten. 

8.3 Der unternehmerische Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu verarbeiten und die verarbeitete Ware zu veräußern, vorausgesetzt, dass er sich nicht in Zahlungsverzug befindet, das Verarbeiter Eigentum mit seiner Entstehung zur Sicherung unserer Ansprüche auf uns übergeht und die Forderung aus einer Weiterveräußerung gem. Ziff. 8.3 an uns abgetreten wird. Zu anderen Verfügungen, Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Der Weiterveräußerung steht die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung sonstiger Werk- oder Werklieferungsverträge durch den Käufer gleich. 

8.4 Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt nebst allen Nebenrechten an uns in Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung unserer Ansprüche wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren veräußert, so wird die Forderung nur in Höhe unseres Rechnungsbetrages an uns abgetreten. 

8.5 Der Käufer ist berechtigt, die Forderung aus der Weiterveräußerung bis zu einem uns im Rahmen des Sicherungszwecks jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen, solange er uns gegenüber nicht in Verzug ist. Auf unser jederzeit zulässiges Verlangen hin ist er verpflichtet, seine Abnehmer unverzüglich von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die Einziehung erforderlicher Auskünfte zu erteilen. 

8.6 Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung der Vorbehaltsware durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. 

8.7 Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 20%, so gehen wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten in entsprechender Höhe nach unserer Wahl frei. 

9. Mängelrüge und Gewährleistung 

9.1 Der Käufer hat den Liefergegenstand unverzüglich nach Eingang mit der ihm unter den gebotenen Umständen zumutbaren Sorgfalt zu untersuchen und hierbei feststellbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Unterlässt der Käufer die Rüge, so gilt die Lieferung als genehmigt. Handelt es sich auf Seiten des Käufers nicht um einen Handelskauf, hat er uns binnen zwei Wochen nach Lieferung die ihm offensichtlichen Mängel in schriftlicher oder elektronischer Form zu rügen. Bei nicht offensichtlichen Mängeln hat die Anzeige binnen eines Jahres zu erfolgen. Die Frist gilt als gewahrt bei rechtzeitiger Abgabe der Erklärung innerhalb dieser Fristen. Andernfalls ist das Gewährleistungsrecht ausgeschlossen. 

9.2 Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge sind die Gewährleistungsrechte des Käufers auf die Nacherfüllung beschränkt, soweit der Käufer kein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist. Die Nacherfüllung erfolgt entweder durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung eines mangelfreien Kaufgegenstandes auf unsere Kosten gegen Rückgabe des mangelhaften Kaufgegenstandes. Das Recht des Käufers auf Minderung des Kaufpreises und Rücktritt vom Vertrag bleibt für den Fall der fehlgeschlagenen Nacherfüllung gewahrt. 

9.3 Für gebrauchte Gegenstände wird keine Gewährleistung übernommen. Schäden durch unsachgemäße Behandlung unterliegen nicht unserer Gewährleistungsverpflichtung. 

9.4 Sofern von Seiten des Käufers oder von Seiten Dritter- ohne unsere Zustimmung- Eingriffe in die von uns gelieferten Produkte vorgenommen werden, insbesondere Instandsetzungen durchgeführt oder Erzeugnisse Dritter eingesetzt, angebaut oder mit unseren Produkten betrieben werden, leisten wir nur dann Gewähr, wenn der Käufer nachweist, dass der Eingriff den aufgetretenen Fehler nicht verursacht hat. 

9.5 Kommen wir unserer Nacherfüllungspflicht nicht fristgemäß oder nicht vertragsgemäß nach, so steht dem Käufer das Recht zur Minderung des Kaufpreises oder nach seiner Wahl auf Rücktritt vom Vertrag gegen Rückgabe der Kaufsache zu. 

9.6 Andere oder weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Hiervon bleiben die Rechte des Käufers aus einer von uns übernommenen Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie unberührt. 

9.7 Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Lieferung, sofern der Käufer kein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist. Ausgenommen sind Gewährleistungsansprüche, die auf einem dinglichen Recht eines Dritten am Lieferungsgegenstand beruhen. Soweit der Liefergegenstand seitens unseres Vorlieferanten mit einer längeren Gewährleistungsfrist geliefert wurde, gilt diese einschließlich des im Verhältnis zum Vorlieferanten vereinbarten Fristbeginns und -endes auch zwischen uns und dem Käufer. 

10. Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung 

10.1 Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen sind Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Käufers. 

10.2 Sämtliche Ansprüche gegen uns, die weder auf unerlaubter Handlung noch vorsätzlicher Pflichtverletzung beruhen, verjähren spätestens in einem Jahr ab Fälligkeit. Ausgenommen sind Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Käufers. Für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 

10.3 Von den vorstehenden Regelungen bleiben Ansprüche wegen Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 

11. Rechnungsstellung 

11.1 Die Zusendung der Rechnung erfolgt in elektronischer Form per E-Mail im Format PDF. Diese PDF-Rechnung ist gemäß § 14 Abs. 3 UStG qualifiziert elektronisch signiert. Gemäß § 14 UStG steht eine elektronisch übermittelte und signierte Rechnung einer Rechnung in Papierform gleich und berechtigt zum Vorsteuer- und Betriebsausgabenabzug. Sie sind als Rechnungsempfänger gemäß § 15 UStG verpflichtet, zur Geltendmachung der Vorsteuer die elektronische Signatur dieser Rechnung zu prüfen (verifizieren), ein Prüfprotokoll zu erzeugen und dieses gegen Veränderungen zu schützen und gemeinsam mit der elektronischen Rechnung aufzubewahren (speichern). Nach § 14b Abs.1 Satz 5 UStG müssen Rechnungen im privaten Bereich 2 Jahre gespeichert werden, wenn sie Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück beinhalten. Für die Aufbewahrung von elektronischen Belegen sind auch die GoB, die GoBS und die GDPdU sowie § 238 HGB ff zu beachten. Ein Ausdruck genügt nicht. 

11.2 Rechnungen werden gemäß der Angaben § 14 UstG Absatz 4 auf den Namen des bei der Bestellung angegebenen Leistungsempfängers ausgestellt. Nachträgliche Änderungswünsche, die nicht auf fehlerhafter Adressübernahme beruhen, können nicht berücksichtigt werden. Eine Umschreibung auf einen anderen Rechnungsempfänger ist daher nicht möglich. 

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht 

12.1 Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist der gültige Firmensitz Nienhagen der Debomed Gesellschaft für Innovation & Beschaffungsmarketing mbH. 

12.2 Gerichtsstand, auch bei Wechsel- und Schecksachen, ist der Firmensitz der Debomed Gesellschaft für Innovation & Beschaffungsmarketing mbH. Ist der Käufer kein Kaufmann, gilt der gesetzliche Gerichtsstand. 

12.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt nur das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

13. Datenschutz 

13.1 Wir speichern und verarbeiten personenbezogene Daten des Käufers im Hause mittels EDV. 


Nienhagen, 29.November 2012 


Debomed Gesellschaft für Innovation & Beschaffungsmarketing mbH